Einreisebestimmungen Komoren
Es müssen ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts auf den Komoren nachgewiesen werden.
Anders als in den meisten anderen afrikanischen Länder machen die Komoren keinen Unterschied zwischen einem touristisch motivierten oder einem Geschäftsaufenthalt auf den Komoren, weshalb es auch keine getrennten Visums-Formen für diese gibt.
Sollte man aber anstreben, auf den Komoren beruflich tätig zu werden, ist eine vorherige Beantragung des Visums Pflicht. Dies kann bei den Botschaften der Komoren in Paris, Antananarivo oder in Kairo geschehen.
Dafür müssen zwei aktuelle Passfotos eingereicht werden, nebst dem vollständig ausgefüllten Antragsformular.
Die Kosten für ein solches Visum belaufen sich zur Zeit auf 60 Euro bei einem Aufenthalt von bis zu 45 Tagen. Bei darüberhinausgehenden Aufenthalten werden 250 Euro für das Visum verlangt.
Bei Ausreise nach Ablauf des Visums wird eine je nach Länge der Überziehung berechnete Geldstrafe fällig.
Allerdings ist eine Verlängerung vor Ort möglich, sollte eine Überschreitung der im vorhandenen Visum erlaubten Aufenthaltsdauer absehbar sein, womit sich derartige Strafen vermeiden lassen müssten.
Kontaktmöglichkeiten zur Botschaft der Komoren in Frankreich
Link zur für die Komoren zuständige Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Wichtig: Alle hier genannten Informationen wurden gewissenhaft recherchiert, sind jedoch ohne Gewähr.


